Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


Ab 01.04.2015 treten die neuen Fördersätze des BAFA in Kraft. Der Umstieg auf alternatives Heizen wird noch attraktiver.


Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick zu den ab sofort geltenden Fördersätzen:

  • SOLARKOLLEKTORANLAGEN

(1) Sie erhalten eine Basisförderung von 50,00 € pro angefangenem qm Bruttokollektorfläche, bei der Erstinstallation (d.h. mindestens 3 qm oder Erweiterung einer bereits betriebenen Solaranlage um mindestens 4 bis zu 40 qm). Die Förderung beträgt allerdings mindestens 500,00 € pauschal (für Anlagen zur ausschließlichen Warmwasseraufbereitung)

(2) Sie erhalten als Basisförderung für die Erstinstallation einer Solaranlage bis einschließlich 40 qm 140,00 € pro angefangenem qm Bruttokollektorfläche abemindestens 2000,00 € pauschal (ausgenommen sind Anlagen zur ausschließlichen Warmwasseraufbereitung)

(3) Erweiterns Sie Ihre bestehende Solaranlage wie in Punkt 1. um mindestens 4 bis einschließlich 40 qm, dann erhalten Sie 50,00 € pro angefangenem m2 Bruttokollektorfläche.

(4) Als Zusatzförderung kann ebenso der Gebäudeeffizienzbonus (0,5x Höhe der Basisförderung) gewährt werden.

(5) Sie erhalten einen Kombinationsbonus von 500,00 € pauschal, wenn Sie: • gleichzeitig eine förderfähige Biomassefeuerungsanlage oder Wärmeeffizienzpumpe installieren; • die Solarkollektoranlage an das Wärmenetz anbinden lassen; • einen Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen Gas-oder Ölbrennwertkessel ersetzen lassen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis eines hydraulischen Abgleichs.

(6) Die Innovationsförderung von 100,00 € (Neubau 75,00 €) pro angefangenem qm Bruttokollektorfläche wird bei der Erstinstallation von Anlagen mit 20 bis einschließlich 100 qm gewährt (bei Anlagen zur ausschließlichen Warmwasseraufbereitung).

(7) Bei der Erstinstallation von Anlagen mit 20 bis einschließlich 100 qm, welche zur kombinierten Raumheizung und Warmwasseraufbereitung installiert wurden, erhalten Sie eine Innovationsförderung von 200,00 € (Neubau 150,00 €) pro angefangenem qm Bruttokollektorfläche.


Alle Angaben sind ohne Gewähr.

  • BIOMASSEANLAGEN (Feststoffkessel, Pelletkessel)

(1) Pelletanlagen:  Sie erhalten eine Basisförderung von 80,00 € pro kW Heizleistung, wenn Sie eine automatisch beschickte Anlage mit einer Abbrandregelung und automatischer Zündung installieren. Sie erhalten jedoch eine Förderung von mindestens 2.000,00 € für einen wasserführenden Pelletofen, 3.000,00 € für einen Pelletkessel und 3.500,00 € für einen Pelletkessel, der mit Pufferspeicher (mind. 30 Liter/kW Heizleistung) kombiniert wurde.

(2) Hackschnitzelanlagen:  Hier erhalten Sie eine pauschale Förderung von 3.500,00 €. Voraussetzung ist jedoch ein Gerät mit einer automatischen Beschickung und einer Leistungs- und Feuerungsregelung.

(3) Scheitholzanlagen:  Für die Installation einer solchen Anlage erhalten Sie eine pauschale Basisförderung von 2.000,00 € für besonders emissionsarme Holzvergaserkessel.

(4) Als Zusatzförderung kann ebenso der Gebäudeeffizienzbonus (0,5x Höhe der Basisförderung) gewährt werden.

(5) Für die gleichzeitige Installation einer förderfähigen Solarkollektoranlage oder Wärmeeffizienzpumpe oder die Anbindung der  Biomasseanlage an das Wärmenetz, erhalten Sie einen Kombinationsbonus von 500,00 € pauschal.

(6) Für die Installation einer Biomasseanlage mit Brennwerttechnik (Nutzung der anfallenden Wärme bei der Kondensation des Abgases) kann eine Innovationsförderung gewährt werden. Es gelten folgende Fördersätze: • Bestandsgebäude: Kessel 4.000,00 € pauschal und mit kombiniertem Pufferspeicher (mind. 30 Liter/kW Heizleistung) maximal 5.250,00 € • Neubauten: Kessel 3.000,00 € und mit kombiniertem Pufferspeicher (mind. 30 Liter/kW Heizleistung) maximal 3.500,00 €.


Alle Angaben sind ohne Gewähr.




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